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Fachgebiete
Gemeinnützigkeit

Gemäß § 52 der deutschen Abgabenordnung wird eine Körperschaft als gemeinnützig bezeichnet, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Mit unserer 20-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Vereinsbesteuerung sind wir seit Jahren einer der führenden Ansprechpartner für Vereine jeglicher Art. Darüber hinaus haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sämtliche gemeinnützige Körperschaften bei allen steuerlichen Fachfragen zu unterstützen und zu beraten.

Aus diesem Grund hat sich Steuerberater Steffen Werner im Jahr 2018 offiziell zum zertifizierten Fachberater für Gemeinnützigkeit durch das IFU-Institut weiterbilden lassen.

Die Schwerpunkte dieser Fortbildung beliefen sich auf:

  • Rechtsformen, Grundzüge der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche
  • Einzelfragen zur Stiftung und zu Tochtergesellschaften im Gemeinnützigkeitsrecht sowie aktuelle Rechtsentwicklungen
  • Mittelverwendung, Besonderheiten der Rechnungslegung und Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung, Spenden, Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit

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